Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Kümbdchen am 24.11.2020

Sitzungstag: 24.11.2020
Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr
Sitzungsende: 21:45Uhr
Sitzungsort: Gemeindehaus Kümbdchen

Anwesend waren:

Als Vorsitzender
Ortsbürgermeister Günter Kunz

Die Beigeordneten
Benno Rockenbach
Dietmar Mohr

Die Ratsmitglieder:
Junker Held
Helmut Konrad
Jan Herzog
Bernhard Marx
Leo Denner
Gerlinde Sagel

Es fehlt entschuldigt:

Gäste:


Schriftführer: Leon Auler

Vor Eintritt in die Tagesordnung wird gemäß den §§ 34 und 39 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) festgestellt, dass der Ortsgemeinderat Kümbdchen ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist.

TOP 1
Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2020

Es gibt keine Einwände.

TOP 2
Einwohnerfragestunde

Es wurden keine Fragen gestellt.

TOP 3
Beratung und Beschluss Forstwirtschaftsplan 2021

Aufgrund des Fehlens des eingeladenen Revierförsters Herrn Prämaßing musste der Tagesordnungspunkt 3 auf eine kommende Sitzung verschoben werden.

TOP 4
Beschluss über die 3. Änderung der Hauptsatzung

Der Ortsgemeinderat Kümbdchen hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kümbdchen beschließt einstimmig mit 9 Ja-Stimmen die als Anlage beigefügte 3. Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Kümbdchen.

TOP 5
Wahl einer/eines Jugend und Familienbeauftragten

Die Gemeinde möchte eine/n Jugend- und Familienbeauftragte/n etablieren. Es handelt sich hierbei um ein Ehrenamt.

Gemäß § 18 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) werden Bürger zu einem Ehrenamt vom Gemeinderat gewählt. Für die Wahl gelten die Bestimmungen des § 40 GemO. Vorschlags- und wahlberechtigt sind alle Ratsmitglieder. Das Vorschlags- und Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO.

Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen erhält. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen nicht mit.

Beschluss 1:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Wahl gemäß § 40 Abs. 5 GemO in offener Wahl durch Handzeichen durchzuführen.

Beschluss 2:

Der Gemeinderat wählt einstimmig mit 8 Ja-Stimmen Frau Lisa Jonov, Külztalstraße 6, zur ehrenamtlichen Jugend- und Familienbeauftragten für die Dauer der Wahlzeit des Gemeinderates.

TOP 6
Beratung und Beschluss Defibrillator

Der Verbandsgemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom 01.09.2020 die Anschaffung von Defibrillatoren für die 42 Ortsgemeinden und die beiden Städte Rheinböllen und Simmern/Hunsrück.

Folgende Kostenregelung ist hierbei angedacht:

Die reinen/einmaligen Gerätekosten in Höhe von ca. 2.500 € sowie die Kosten des Aufbewahrungsschrankes in Höhe von ca. 500 € sind von der jeweiligen Ortsgemeinde/Stadt zu tragen. Künftige Wartungs-, Versicherungs und Schulungskosten übernimmt die Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen.

Eine Übersicht der ungefähren Kosten ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Der Verbandsgemeinderat bittet darum, dass sich jede Ortsgemeinde an dem Projekt beteiligt, um eine flächendeckende Ausstattung mit Defibrillatoren in der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen zu erreichen. Da die Ausschreibung als Gesamtpaket durchgeführt wird, besteht seitens der Gemeinde keine Wahlmöglichkeit in Bezug auf die Marke des Defibrillators.

Darüber hinaus benötigt die Verwaltung die Angabe über die Anzahl der notwendigen Defibrillatoren sowie die künftigen Standorte in den Gemeinden/Städten.

Der Gemeinderat debattiert über die Notwendigkeit der Anschaffung eines Defibrillators und den Ort seiner Installation innerhalb des Gebietes der Ortsgemeinde. Zudem wird der Ortsbürgermeister sich mit dem Vorsitzenden des TV-Kümbdchen-Keidelheim über das Interesse der Installation eines Defibrillators an der Turnhalle besprechen. Im Falle einer Zustimmung könnte auch ein zweiter Defibrillator angeschafft werden. Der folgende Beschluss bezieht sich hingegen zunächst lediglich auf die Anschaffung eines einzelnen Defibrillators, dessen Installation am Gemeindehaus vorgesehen ist.

Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kümbdchen beschließt mit 6 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung sich an der Ausschreibung für die Anschaffung von Laien Defibrillatoren zu beteiligen und insgesamt 1 Gerät anzuschaffen, das am Gemeindehaus angebracht werden soll.

TOP 7

Gasversorgung über Westnetz

Bevor eine Entscheidung des Rates über die Verlegung einer Gasleitung, im Zuge des Neuausbaues der L 108, durch Westnetz getroffen wird, soll der Ortsbürgermeister klären, ob sich die Ortsgemeinde an den Anschlusskosten von Simmern nach Kümbdchen beteiligen muss und welche weiteren Kosten auf die Ortsgemeinde potentiell zukommen könnten. Zudem soll geklärt werden, ob neben der Külztalstraße auch weitere Straßen angeschlossen werden können. Aufgrund der aufgekommenen Fragen wird der Beschluss vertagt.

TOP 8
Vorberatung Haushalt 2021

Zur Vorbereitung des Haushaltes 2021 bat Frau Wendling von der Verbandsgemeinde den Ortsgemeinderat darüber zu entscheiden, ob ein Doppelhaushalt verabschiedet werden soll und ob Steuern und Gebühren erhöht werden sollen.

Beschluss 1:

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kümbdchen beschließt einstimmig mit 8 Ja Stimmen und einer Enthaltung keinen Doppelhaushalt einzuführen.

Beschluss 2:
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kümbdchen beschließt einstimmig mit 9 Ja Stimmen, die Gemeindesteuern nicht zu erhöhen.

Beschluss 3:
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kümbdchen beschließt einstimmig mit 9 Ja Stimmen, die Gebühren nicht zu erhöhen und die Grillhütte, aufgrund ihrer Vermietung an den Turnverein, aus der Liste der gebührenpflichtigen Einrichtungen herauszunehmen.

Des Weiteren berät der Gemeinderat über die einzelnen Ansätze für den Haushalt 2021.

Die Ergebnisse der Vorberatung werden der Niederschrift beigefügt.


Beschluss:
Der Gemeinderat der OG Kümbdchen beschließt einstimmig mit 9 ja Stimmen, dass die vorgeplanten Zahlen, der VG vorgelegt werden können. Zusätzlich werden noch Kosten für den Neuausbau der L 108 und das Pflanzen von Bäume für Neugeborene mit eingeplant.

TOP 9
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB

Gemäß § 22 GemO des Landes Rheinlandpfalz ist das Ratsmitglied Helmut Konrad von der Beratung über die Stellungnahme ausgeschlossen.

Die Ortsgemeinde hat eine Stellungnahme hinsichtlich des Bauantrages des Reiterhofes zur Errichtung einer Reitbahn Flur 6 Flurstück-Nr. 26/2 abzugeben. Auf Vorschlag des Vorsitzenden stimmte der Rat einstimmig mit 8 ja Stimmen zu, sich der Stellungnahme der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen ohne weitere Ergänzungen anzuschließen.

TOP 10
Mitteilungen u. Anfragen

Abrechnung Vorplanung Außengebietsentwässerung

Am 16.11.2020 gab es ein Treffen mit Herrn Bach, Herrn Johann, Frau Dreher von der Verbandsgemeinde und den Herren Wickert und Weber von Siekmann & Partner.

Die Rechnung in Höhe von 7.510 Euro brutto wurde von Siekmann & Partner bereits im Juli erstellt. Abgerechnet wurden die Variante 1 oberer Abschnitt und die Variante unterer Abschnitt mit zusammen 179.000 Euro netto zuzüglich der Vermessungskosten in Höhe von 2.350 Euro netto. Bereits bei der Vorstellung der Planung wurde von Siekmann & Partner darauf hingewiesen, dass der untere Abschnitt ein Gewässer 3. Ordnung ist und somit über die VG Fördermaßnahmen eingeleitet werden könnten. Das bedeutet, die Verbandsgemeinde ist für den unteren Abschnitt verantwortlich, hat aber keinen Auftrag an Siekmann & Partner vergeben. Es war nun zu klären, wer die Kosten für den unteren Abschnitt übernimmt.

Es wurde nun so verblieben, dass Siekmann & Partner nur die Variante 2 oberer Abschnitt 108.000 Euro netto zuzüglich die Vermessungskosten in Rechnung stellt und somit die Verbandsgemeinde außen vor ist.

Anstatt 7.510 Euro brutto hat die Ortsgemeinde nun nur noch 6.015 Euro brutto anrechenbare Kosten zu tragen. Die Verbandsgemeinde übernimmt die Anschlusskosten des Grabens Flur 6 Flurstück Nr. 61 an das Rückhaltebecken.

Jubiläumsfeier 2022

Das für den 25.11.2020 geplante Treffen musste aufgrund der Corona Lage abgesagt werden.

Elektrodorfauto ab 04.12.2020 bei uns in Kümbdchen

Die geplante Übergabe mit dem Landrat muss aufgrund der Corona Lage entfallen. Stattdessen findet die Übergabe des E-Autos von Ortsbürgermeister Auler aus Niederkumbd am 04.12.2020, um 15:00 Uhr am Gemeindehaus statt. Eine Online-Registrierung für das Auto ist ab dem 07.12.2020 möglich. Nutzungsverträge können bei den Kümmerern Jan Herzog und Ortsbürgermeister Günter Kunz geschlossen werden. Auf diese Möglichkeit soll durch Flyer und Amtsblatt aufmerksam gemacht werden.

Baumreihe für Neugeborene

Ob und wo eine Baumreihe für Neugeborene entstehen soll, wird durch einen Beschluss in der nächsten Sitzung entschieden.

Entleerung der Senkschächte

Der Ortsbürgermeister wird Herrn Heberding fragen, ob er die Aufgabe der Entleerung der Gullys in diesem Jahr für die Gemeindegrundstücke übernimmt.

Weihnachtsbaum aufstellen Samstag 28.11.2020 um 10:00 Uhr

Aufgrund der Corona Lage wird die Baumgröße dieses Jahr auf ein Mindestmaß reduziert, um die Zahl der Helfer auf ein Minimum im Sinne des Infektionsschutzes zu reduzieren.

Landtagswahl am 14.03.2021

Für die Landtagswahl im März 2021 werden wieder Wahlhelfer gesucht. Die Ratsmitglieder haben die Aufgabe sich hinsichtlich dieser Aufgabe zu organisieren.

Ablehnung Antrag für Fußgängerüberweg

Der Antrag für den Fußgängerüberweg wurde abgelehnt. Die Ablehnung kann als Anlage zur Niederschrift eingesehen werden.

Einreichen von Projektvorschlägen bei der LAG Hunsrück bis 31.01.2021

Der Ortsbürgermeister schlägt vor als Projekt die Wiederinbetriebnahme des alten Hochbehälters und der Wasserpumpe einzureichen. Der Ortsgemeinderat ist damit einverstanden und nennt keine weiteren Vorschläge.


Termine 2021

Aufgrund der Corona Lage entfällt die Planung von Terminen für das Jahr 2021.


Kita Belegung

Da in Alterkülz keine Kita Plätze mehr frei sind, haben sich drei Familien aus Neuerkirch für einen Teilzeitplatz bei uns angemeldet. Da unsere Kapazitäten noch nicht ausgeschöpft sind und die OG Neuerkirch anteilmäßig die Kosten übernimmt, können die Kinder aus Neuerkirch unsere Kita besuchen.

Kehren des Gehsteiges am Dorfplatz

Aus den Reihen des Rates kommt der Hinweis auf die Notwendigkeit der Gehsteigreinigung am Dorfplatz auch in den Wintermonaten.

Die nächste Sitzung findet am 13.01.2021 um 19:30 Uhr statt.

Ortsbürgermeister Schriftführer
(Im Original unterschrieben)

Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Kümbdchen am 24.11.2020

Sitzungstag: 24.11.2020
Sitzungsbeginn: 21:45 Uhr
Sitzungsende: 22:30 Uhr
Sitzungsort: Gemeindehaus Kümbdchen

Anwesend waren:

Als Vorsitzender
Ortsbürgermeister Günter Kunz

Die Beigeordneten
Benno Rockenbach
Dietmar Mohr

Die Ratsmitglieder:
Junker Held
Jan Herzog
Helmut Konrad
Bernhard Marx
Leo Denner
Gerlinde Sagel

Schriftführer: Leon Auler
Es gibt keine Einwände gegen die Form und Frist der Einladung zur nichtöffentlichen Sitzung

TOP1Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.10.2020

Es werden keine Einwände erhoben.

TOP 2
Grundstücksangelegenheiten

Der Gemeinderat berät über den Verzicht auf das Vorkaufsrecht in Sachen des Verkaufs der Grundstücke Flur 6, Flurstück Nr. 116, Waldfläche und Flur 6, Flurstück Nr. 126 Landwirtschaftsfläche „Mitten in der Kond“.

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kümbdchen beschließt einstimmig mit 9 Ja-Stimmen, das Vorkaufsrecht Flur 6, Nr. 116 und Flur 6, Nr. 126 „Mitten in der Kond“ nicht wahrzunehmen.

Der Gemeinderat berät über den Verzicht auf das Vorkaufsrecht in Sachen des Verkaufs des Grundstückes, Flur 6, Flurstück 70, Landwirtschaftsfläche „Im Herrenflürchen“.

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kümbdchen beschließt einstimmig mit 9 Ja-Stimmen, das Vorkaufsrecht Flur 6, Nr. 70 „Im Herrenflürchen“ nicht wahrzunehmen.

TOP 3
Mitteilungen und Anfragen

Übernahme der Kosten im Falle defekter Drainagen auf Privatflächen
Die Kostenübernahme im Falle von defekten Drainagen auf privaten Grundstücken soll hinsichtlich rechtlicher Möglichkeiten geklärt werden. Der Ortsbürgermeister informiert sich bei der zuständigen Stelle.

Ortsbürgermeister Schriftführer
(Im Original unterschrieben)

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